Förderung Bayern

Bayern fördert Kongresse und Tagungen bis 2029: Chancen für Veranstalter 

Der Freistaat Bayern unterstützt gezielt die Durchführung von Kongressen und Tagungen, die bis Ende 2029 stattfinden. Ziel dieser Förderinitiative ist es, die bayerische Tagungs- und Kongresswirtschaft zu stärken und Bayern als attraktiven Standort für Business-Veranstaltungen weiter zu etablieren. Die Förderung bietet eine hervorragende Gelegenheit für Unternehmen, Verbände und Organisationen, ihre Veranstaltungen mit finanzieller Unterstützung erfolgreich durchzuführen.

Wer kann von der Förderung profitieren? 

Antragsberechtigt sind Veranstalter oder deren Beauftragte, die Tagungen und Kongresse in Bayern planen und umsetzen. Dazu zählen: 

  • Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts 
  • Rechtsfähige Personengesellschaften 
  • Selbstständig und freiberuflich Tätige 

Diese Förderung ist ideal für Veranstalter von Wirtschaftskongressen, Fachkonferenzen oder wissenschaftlichen Tagungen, die ihre Projekte in Bayern realisieren möchten. 

 

Welche Veranstaltungen werden gefördert? 

Gefördert werden Tagungen und Kongresse, die: 

  • In Bayern stattfinden, 
  • An jedem Veranstaltungstag mindestens 300 Teilnehmende vor Ort haben, 
  • Mindestens zwei Tage dauern mit jeweils mindestens vier Stunden inhaltlichem Programm.

Hybrid-Veranstaltungen sind ebenfalls förderfähig, wobei Online-Teilnehmende bei der Teilnehmerzahl nicht berücksichtigt werden. Wichtig ist, dass die Veranstaltung entweder erstmals stattfindet oder seit mindestens drei Jahren erstmals wieder in Bayern durchgeführt wird. 

 

Welche Ausgaben sind förderfähig? 

Zuwendungsfähig sind Ausgaben, die unmittelbar mit der Durchführung der Veranstaltung in Zusammenhang stehen. Dazu zählen: 

  • Miete für Veranstaltungsräume 
  • Catering für die Teilnehmer 
  • Honorare und Reisekosten für Vortragende, Moderatoren und Dolmetscher 
  • Ausgaben für die Öffentlichkeitsarbeit und Eventmarketing 

Ausgaben für Rahmenprogramme, die keinen fachlichen Austausch beinhalten, wie z. B. Freizeitaktivitäten, werden nicht gefördert. 

 

Wie hoch ist die Förderung? 

Die Förderhöhe richtet sich nach der Anzahl der Teilnehmenden vor Ort und der Dauer der Veranstaltung. Zusätzlich gibt es Boni, wenn: 

  • Mindestens 30 % der Teilnehmenden aus dem Ausland kommen, 
  • Die Veranstaltung in der Kongressnebensaison (August, November bis März) stattfindet. 

Diese Förderung ist besonders attraktiv für Veranstalter, die internationale Kongresse, branchenübergreifende Tagungen oder Fachmessen in Bayern umsetzen wollen. 

 

Wie erfolgt die Antragstellung? 

Die Antragstellung erfolgt über das Antragsportal der Bayern Innovativ GmbH. Wichtig: Der Antrag muss vor Veranstaltungsbeginn gestellt werden. Bereits begonnene oder abgeschlossene Projekte sind von der Förderung ausgeschlossen. 

Detaillierte Informationen zu den Voraussetzungen und dem Antragsverfahren finden Sie auf der offiziellen Seite der Kongressinitiative Bayern: bayern-innovativ.de 

 

Nutzen Sie die Förderung für Ihre Veranstaltungen 

Die Förderung durch den Freistaat Bayern bietet eine hervorragende Möglichkeit, die finanzielle Belastung von Tagungen und Kongressen zu reduzieren und gleichzeitig auf modernste Veranstaltungstechnik und innovative Konzepte zu setzen. Egal ob Fachkonferenz, Wirtschaftskongress, wissenschaftliche Tagung oder branchenübergreifende Veranstaltungen – die Fördermittel eröffnen neue Chancen für erfolgreiche Projekte.

Planen Sie Ihre Veranstaltung in Bayern und profitieren Sie von der staatlichen Unterstützung. Kontaktieren Sie uns bei Pradler Veranstaltungstechnik, um Ihre Veranstaltung mit professioneller Licht-, Ton- und Videotechnik perfekt in Szene zu setzen. Gemeinsam schaffen wir Events, die begeistern und nachhaltig wirken! 

 

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